PPWR · Verordnung (EU) 2025/40

    PPWR Verordnung: Verpackungen, EPR und Konformitätserklärung

    Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. CO2check bewertet Ihr Sortiment artikelgenau: Recyclingklasse A–D, CO₂ pro Verpackung, ökomodulierte EPR-Entgelte, PFAS-Risiken, Dokumentation nach Anhang VII und die Konformitätserklärung.

    Was ist die PPWR?

    PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation – die EU-Verpackungsverordnung. Sie löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab und gilt als Verordnung unmittelbar, ohne nationale Umsetzung. Hersteller, Importeure, Markeninhaber und Händler müssen für jede Verpackung Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung, Stoffbeschränkungen und Leerraum nachweisen können.

    Das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit LUCID-Registrierung und Systembeteiligung bleibt bestehen – die Produktanforderungen und Nachweispflichten kommen jedoch künftig aus der PPWR. In anderen Märkten begegnet Ihnen dieselbe Verordnung als rozporządzenie PPWR (PL), regolamento PPWR (IT) oder PPWR-wetgeving (NL).

    Kundenstimme

    „CO2check ist für uns ein wichtiger Partner bei der Umsetzung der wachsenden Anforderungen der PPWR. Ihr Engagement, unser Geschäft zu verstehen und Lösungen nach unseren Bedürfnissen zu entwickeln, hat einen großen Unterschied gemacht. Sie haben uns geholfen, die DoC- und TDS-Dokumentation unserer Lieferanten zu verwalten und zu strukturieren. Das hat die Administration effizienter gemacht und sichergestellt, dass wir unseren Kunden korrekte Dokumentation liefern können. Besonders schätzen wir ihre proaktive Arbeitsweise und ihre Fähigkeit, praktische Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Ich kann CO2check Unternehmen, die ihre Compliance-Arbeit vereinfachen möchten, sehr empfehlen.“
    Logo der Nöjd ABJens Nyqvist · Nöjd AB (aus dem Schwedischen übersetzt)

    Alles, was in PPWR by CO2check enthalten ist

    01

    Lieferantenportal

    Lieferanten per sicherem Link einladen. Sie erfassen Materialdaten und laden DoC und TDS selbst hoch – auch viele PDFs auf einmal.

    02

    DoC- und TDS-Verwaltung

    Das System liest Konformitätserklärungen und technische Datenblätter, ordnet sie dem richtigen Artikel zu und legt unsichere Zuordnungen in eine Prüfwarteschlange.

    03

    Artikelregister und Verpackungsfamilien

    Alle Verpackungen mit Material, Gewicht, Rezyklatanteil, Lebensmittelkontakt, PFAS und Schwermetallen erfassen und ähnliche Artikel gruppieren.

    04

    Was-wäre-wenn-Simulation

    Materialwechsel und Designänderungen vorab testen und sofort die Wirkung auf Klasse, CO₂ und EPR-Entgelt sehen.

    05

    Digitaler Produktpass

    Einen öffentlichen Produktpass je Verpackung veröffentlichen, etwa per QR-Code – mit selbst gewählten Angaben.

    06

    Spezifikationen und Berichte

    Verpackungsspezifikationen mit angehängten DoCs an Kunden exportieren und Berichtsdaten für die Herstellerverantwortung erstellen.

    07

    Integrationen und API

    ERP und Webshop anbinden, unter anderem Pyramid und Shopify, Dokumente mit SharePoint synchronisieren oder Daten per API abrufen.

    PPWR Fristen im Überblick

    Aug 2026
    • PPWR gilt (Art. 5): PFAS-Verbot im Lebensmittelkontakt
    • Schwermetalle >100 mg/kg verboten
    • Technische Dokumentation nach Anhang VII
    Feb 2027
    • Mehrweg-/Nachfüllangebot in Gastronomie und Take-away (Art. 32)
    Aug 2028
    • Harmonisierte Materialkennzeichnung (Art. 12.1)
    • Kennzeichnung der Wiederverwendbarkeit inkl. QR-Code (Art. 12.2)
    Jan 2030
    • Leerraumquote ≤50 % (Art. 24)
    • Nur Klassen A–C zulässig (Anhang II)
    • PS/EPS in Einwegformaten verboten
    • 30 % Rezyklat in Flaschen (Art. 7)
    Jan 2038
    • Nur noch Klasse A und B auf dem EU-Markt

    Quellen: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), DEFRA/DESNZ 2024 (OGL v3.0), ADEME Base Empreinte (Etalab), PRO Europe 2025.

    Dokumentation

    PPWR Konformitätserklärung automatisch erzeugen

    Die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) bestätigt, dass eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Sie stützt sich auf die technische Dokumentation nach Anhang VII. CO2check erstellt beides artikelgenau aus dem Artikelregister – rückverfolgbar bis zur einzelnen Materialzeile.

    Identifikation von Verpackung, Hersteller und Artikelnummer

    Materialzusammensetzung, Gewicht und Rezyklatanteil

    Recyclingklasse A–D mit Nachweis nach Anhang II

    PFAS, Schwermetalle und weitere Stoffbeschränkungen

    Verweis auf die angewandten Artikel der Verordnung (EU) 2025/40

    Datum, verantwortliche Person und Versionshistorie

    Recyclingklassen nach Anhang II

    A

    Ausgezeichnet

    Monomaterial, ≥95 % recyclingfähig. Auch nach 2038 zulässig.

    B

    Gut

    ≥80 % recyclingfähig, kleinere Anpassungen nötig. Auch nach 2038 zulässig.

    C

    Bis 2038 zulässig

    ≥70 %, Verbund oder schwer recyclingfähig. Nur bis 2038 zulässig.

    D

    Ab 2030 verboten

    <70 %, blockierende Störstoffe oder verbotene Substanzen. Marktverbot ab 2030.

    EPR und ökomodulierte Entgelte unter der PPWR

    EPR (Extended Producer Responsibility) verpflichtet Inverkehrbringer, für Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen zu zahlen. Die PPWR harmonisiert die erweiterte Herstellerverantwortung EU-weit und koppelt die Entgelte an die Recyclingfähigkeit: Klasse A zahlt am wenigsten, Klasse D am meisten. In Deutschland kommen LUCID-Registrierung und Systembeteiligung nach VerpackG hinzu.

    CO2check berechnet je Artikel die Klasse, das CO₂ pro Verpackung und das voraussichtliche EPR-Entgelt – und zeigt, welcher Materialwechsel die Kosten am stärksten senkt.

    PPWR-Check in vier Schritten

    01

    Sortimentsliste aus ERP oder Excel einlesen

    02

    Material, Gewicht, Rezyklatanteil, PFAS und Schwermetalle bewerten

    03

    Recyclingklasse A–D nach Anhang II und EPR-Entgelt berechnen

    04

    Anhang VII und Konformitätserklärung je Artikel exportieren

    PPWR FAQ

    Was ist die PPWR?

    Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Sie ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne nationale Umsetzung.

    Ab wann gilt die PPWR?

    Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026. Weitere Anforderungen folgen 2028 (Kennzeichnung), 2030 (Leerraumquote, Rezyklatanteil, Recyclingklassen A–C) und 2038 (nur noch Klasse A und B).

    Was ist die PPWR Konformitätserklärung?

    Die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist das Dokument, mit dem der Hersteller bestätigt, dass eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Grundlage ist die technische Dokumentation nach Anhang VII; sie muss der Marktüberwachung vorgelegt werden können. CO2check erzeugt die Erklärung je Artikel automatisch aus dem Artikelregister.

    Was bedeutet EPR im Rahmen der PPWR?

    EPR (Extended Producer Responsibility, erweiterte Herstellerverantwortung) bedeutet, dass die Inverkehrbringer für Sammlung und Verwertung zahlen. Die PPWR harmonisiert EPR EU-weit und verlangt ökomodulierte Entgelte nach Recyclingfähigkeit: je schlechter die Klasse, desto höher das Entgelt.

    Wie verhält sich die PPWR zum Verpackungsgesetz (VerpackG) und LUCID?

    Das VerpackG bleibt mit LUCID-Registrierung und Systembeteiligung bestehen. Die PPWR kommt als unmittelbar geltendes EU-Recht hinzu und regelt Recyclingfähigkeit, Stoffverbote, Leerraum, Kennzeichnung und Nachweispflichten. Die Produktanforderungen kommen also künftig aus der PPWR.

    Was gilt für PFAS in Verpackungen?

    Ab dem 12. August 2026 sind PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen verboten; Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI) sind auf in Summe 100 mg/kg begrenzt. Die Einhaltung ist je Artikel in der technischen Dokumentation nachzuweisen.

    Was bedeuten die Recyclingklassen A–D?

    Nach Anhang II wird jede Verpackung in die Klassen A bis D eingestuft: A ≥95 %, B ≥80 %, C ≥70 %, D <70 % Recyclingfähigkeit. Ab 2030 dürfen nur noch A–C in Verkehr gebracht werden, ab 2038 nur noch A und B.

    Wie führe ich einen PPWR-Check durch?

    Beim PPWR-Check wird jeder Artikel gegen die Anforderungen geprüft: Material und Gewicht, Recyclingklasse, PFAS und Schwermetalle, Leerraumquote, Rezyklatanteil und Kennzeichnung. CO2check liest die Sortimentsliste ein, bewertet je Artikel und zeigt, welche Verpackungen 2030 vom Marktverbot betroffen wären.

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